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§1 Zustandekommen des Vertrages

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche, fernmündliche oder per Internet getätigte Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch Timing Airport Shuttle Service des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 5 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. Abgabe der mündlichen oder fernmündlichen erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt die Timing Airport Shuttle das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt die Timing Airport Shuttle das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist die Timing Airport Shuttle 5 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot vom Timing Airport Shuttle innerhalb von 5 Tagen annehmen. Maßgebend ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form bei der Timing Airport Shuttle.

§2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sie aus der Beschreibung der Buchung. Die Timing Airport Shuttle muss sich jedoch Leistungsänderungen soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leitungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der jeweiligen Preisliste. Die Preise gelten für eine Abholadresse und einer einfachen Strecke; pro weitere angefahrene Adresse auf direktem Weg vom oder zum Fahrziel wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein.(Alle Preise incl. gesetzlicher MwSt.)
Die Timing Airport Shuttle verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu einer Stunde) nicht ausgeschlossenen werden.
Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Bei Nicht anzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Ausnahmesituationen wie Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch vom Timing Airport Shuttle gar nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich der Timing Airport Shuttle; sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften. Dies gilt nicht für Einzeltransfers. Allerdings trägt der Reisende bei eigener Festlegung der Abholzeit das volle Risiko für ein nicht pünktliches erreichen seines Abfluges. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Fluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Über- und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben. Kinderzubehör, wie Kinderwagen, wird kostenlos befördert. Golfbags werden gegen eine einmalige Gebühr für Sperrgepäck mit 5€ pro Gepäck und Strecke berechnet. Eine Begleitung zum Schalter zum Check In, -Out steht Ihnen unserseits KOSTENLOS zu Verfügung.

§3 Leistungsvergütung

Der jeweils vereinbarte Preis gegenüber der Timing Airport Shuttle kann per Überweisung (Zahlungseingang muss vor fahrtbeginn erfolgen) oder spätestens nach erbrachter Leistung der ersten gebuchten Fahrt in bar beim Fahrer zu entrichten.

§4 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden beim Timing Airport Shuttle bis spätestens 48 Stunden vor Antritt der Fahrt vor, werden 50% des Preises als Stornierungsgebühren erhoben. Bei Eingang der Rücktrittserklärung bis 24 Stunden vor Antritt der Reise in voller Höhe des gültigen Fahrpreises.

§5 Gewährleistung

Die Timing Airport Shuttle haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die Timing Airport Shuttle dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Timing Airport Shuttle haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Er haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn er eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich der Timing Airport Shuttle zur Kenntnis zu bringen, spätestens 2 Tage nach Beendigung der vereinbarten Leistung.

§6 Datenschutz

Im Rahmen unserer Geschäftsverbindungen speichern wir Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

§7 Gerichtsstand und Rechtswahl

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich: Gerichtsstand Hannover. Auf das Vertragsverhältnis kommt deutsches Recht zur Anwendung.

§8 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Timing Airport Shuttle Hannover
Ayten Aslan

hello.